Eine im Vergleich zu vielen Onlineforen differenzierte Debatte findet im Kommentar zu einem Artikel auf dem blogdessennamenmansichnichtmerkenkann statt.
Ein Hinweis zu einem immer wieder verwirrenden Thema: “Sippenhaft”. Der Hauptgrund, warum dies immer wieder genannt wurde in der Debatte um die Ausschaffungsinitiative (damals noch kritisch auch und gerade von Mittepolitikern, die unterdessen die gleiche Problematik auch mit dem Gegenvorschlag erzeugen würden) ist der folgende:
Die Aufenthaltsbewilligungen (B-Bewilligungen) in der Schweiz haben immer einen Aufenthaltszweck. Beim Familiennachzug geht das traditionell so: Der Mann findet einen Job und darf mit Aufenthaltszweck Erwerbsarbeit einreisen. Dann darf die Frau mit dem Aufenthaltszweck “Verbleib beim Ehemann” einreisen, analog die Kinder. Wenn nun der Papi kriminell wird und sein Delikt unter die Ausschaffungsinitiative fällt (oder unter den Gegenvorschlag), dann wird zwar nur der Papi ausgeschafft, aber Frau und Kinder verlieren meist automatisch mit die Aufenthaltsbewilligung, weil eben, wie das in Behördendeutsch heisst, “der Aufenthaltszweck erfüllt ist”.
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