9.11.2010 | Die SVP manipuliert Daten und Statistiken gezielt, um ihre populistischen und negativen Aussagen über die Ausländerinnen und Ausländer pseudo-objektiv zu belegen. Dies zeigt die „Volksbefragung“ zur Ausländerthematik, deren „Resultate“ die SVP heute vorgestellt hat, einmal mehr. Der Grüne Nationalrat Antonio Hodgers hat die Fälschungen, Lügen und das Weglassen von Informationen systematisch aufgedeckt und präsentiert sie auf der Internetseite www.wasdiesvpverheimlicht.ch.
Ihre „Volksbefragung“, deren mangelnde Repräsentativität von Anfang an feststand und die über eine Million Franken gekostet hat, hatte die SVP am 27. Juli 2010 gestar tet. Die Umfrage wurde in Form einer Zeitschrift an alle Haushalte in der Schweiz verteilt. Zahlreiche Suggestivfragen wurden mit Daten und Grafiken über die Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz angereichert. Die manipulierten Daten zeichnen ein durchwegs negatives Bild.
Antonio Hodgers hat die Behauptungen geprüft und 52 Manipulationen – darunter 14 Fälschungen, 19 Lügen und 19 Mal das Weglassen von Informationen – entdeckt. Die Internetseite www.wasdiesvpverheimlicht.ch präsentiert das Resultat der Recherchen, Behauptung um Behauptung. Jedes Mal wird die Quelle der Zahlen genau angegeben. Das
Ziel der Internetseite ist zu zeigen, dass die SVP Zahlen und Statistiken massiv manipuliert, um ihre Ideen verbreiten zu können. Die Realität der Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz ist viel differenzierter, als es die SVP behauptet. Es ist wichtig, die Diskussion rational und auf der Basis von Tatsachen zu führen. Weil es manchmal gut ist, auch lachen zu können, sind die Informationen über die manipulativen Techniken der SVP mit humoristischen Filmen angereichert worden (in Französisch).
Online-Appell von JuristInnen und AnwältInnen für ein 2xNein gegen die SVP-Ausschaffungsinitiative und den Gegenvorschlag.
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Medienmitteilung, 29.10.2010 | “Ausschaffungsinitiative und Gegenvorschlag: Die derzeitigen rechtlichen Regelungen genügen”
Mit Blick auf die bevorstehende Volksabstimmung über die Eidgenössische Volksinitiative “Für die Ausschaffung krimineller Ausländer” und den Gegenvorschlag der Eidgenössischen Räte gibt die Schweizer Bischofskonferenz zu bedenken, dass die bestehenden rechtlichen Regelungen genügen, um ausländische Straftäter, die schwere Vergehen begangen haben, aus der Schweiz auszuweisen. Beide Abstimmungsvorlagen unterstellen einen rechtlichen Handlungsbedarf, der nicht gegeben ist.
Die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen geben den Behörden die Mittel in die Hand, ausländische Straftäter aus der Schweiz auszuweisen. Initiative und Gegenvorschlag haben daher rechtlich keinen Sinn. Sie sind Zeichen einer “Symbolpolitik”, die den wirklich wichtigen und schwierig zu lösenden staatspolitischen und rechtlichen Fragen ausweicht. Wie können wir das Zusammenleben von Schweizern und Ausländern besser gestalten? Welche Pflichten obliegen dem Staat, der Gesellschaft und den Zuwanderern für eine gelungene Integration? Was verstehen wir unter Integration und was macht unsere Schweizer Identität aus?
Wer diesen wichtigen Fragen mit rechtlichen Spiegelfechtereien ausweicht, löst nicht nur keine dieser Fragen, sondern fördert in der Schweiz eine Stimmung, die Ausländerinnen und Ausländern generell schadet und in der Frage der Ausländerkriminalität zur Verfestigung von pauschalen Vorurteilen beiträgt.
Die Annahme der Ausschaffungsinitiative schafft nach dem Urteil der Rechtsexperten der Bischofskonferenz gravierende zusätzliche ethische und völkerrechtliche Probleme. Denn die Ausweisungen würden grundsätzlich ohne Berücksichtigung der Situation im Heimatland und der näheren Lebensumstände in der Schweiz geschehen; was zwangsläufig in manchen Fällen zu Ausweisungsentscheiden führen würde, die weder ethisch noch grundrechtlich zu rechtfertigen wären. Die Initiative ist darum klar abzulehnen.
Der Gegenvorschlag hingegen ist unnötig, weil er an der derzeitigen rechtlichen Situation de facto kaum etwas ändern würde. Er entspricht weitgehend der heutigen Praxis. Anders als mit der Annahme des Gegenvorschlags unterstellt würde, ist es heute hinreichend möglich, straffällige Ausländer des Landes zu verweisen. Der Gegenvorschlag kann also ebenfalls nicht empfohlen werden. Für den Fall, dass bei der Volksabstimmung beide Vorlagen die Mehrheit der Stimmen erhalten, ist im Stichentscheid dem Gegenvorschlag der Vorzug zu geben.
Die Schweizer Bischofskonferenz lässt sich bei gesellschaftlichen und rechtlichen Fragen durch ihre Expertenkommission Justitia et Pax beraten. Ein ausführliches Argumentarium der Experten wird auf der Homepage der Kommission (www.juspax.ch) veröffentlicht.
Das Präsidium der Schweizer Bischofskonferenz
Freiburg i. Ü., 29. Oktober 2010
31.10.2010 / Am Parteitag der SP Schweiz in Lausanne haben die Delegierten mit Zweidrittelsmehr (288:144 Stimmen) die 2xNEIN Parole beschlossen (Stichfrage: Gegenvorschlag).
SVP -Ausschaffungsinitiative und Gegenvorschlag: Amnesty International empfiehlt ein doppeltes Nein | Amnesty International sagt klar Nein zur Ausschaffungsinitiative und lehnt auch den überflüssigen und potentiell menschenrechtswidrigen Gegenvorschlag des Parlamentes ab.
Falls sowohl die Initiative als auch der Gegenvorschlag in der Volksabstimmung angenommen werden, empfiehlt Amnesty International, trotz der erwähnten Bedenken bei der Stichfrage den Gegenvorschlag als das kleinere Übel anzukreuzen und so die Initiative zu verhindern.
Quelle: Webseite von Amnesty International
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