Medienmitteilung, 29.10.2010 | “Ausschaffungsinitiative und Gegenvorschlag: Die derzeitigen rechtlichen Regelungen genügen”

Mit Blick auf die bevorstehende Volksabstimmung über die Eidgenössische Volksinitiative “Für die Ausschaffung krimineller Ausländer” und den Gegenvorschlag der Eidgenössischen Räte gibt die Schweizer Bischofskonferenz zu bedenken, dass die bestehenden rechtlichen Regelungen genügen, um ausländische Straftäter, die schwere Vergehen begangen haben, aus der Schweiz auszuweisen. Beide Abstimmungsvorlagen unterstellen einen rechtlichen Handlungsbedarf, der nicht gegeben ist.

Die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen geben den Behörden die Mittel in die Hand, ausländische Straftäter aus der Schweiz auszuweisen. Initiative und Gegenvorschlag haben daher rechtlich keinen Sinn. Sie sind Zeichen einer “Symbolpolitik”, die den wirklich wichtigen und schwierig zu lösenden staatspolitischen und rechtlichen Fragen ausweicht. Wie können wir das Zusammenleben von Schweizern und Ausländern besser gestalten? Welche Pflichten obliegen dem Staat, der Gesellschaft und den Zuwanderern für eine gelungene Integration? Was verstehen wir unter Integration und was macht unsere Schweizer Identität aus?

Wer diesen wichtigen Fragen mit rechtlichen Spiegelfechtereien ausweicht, löst nicht nur keine dieser Fragen, sondern fördert in der Schweiz eine Stimmung, die Ausländerinnen und Ausländern generell schadet und in der Frage der Ausländerkriminalität zur Verfestigung von pauschalen Vorurteilen beiträgt.

Die Annahme der Ausschaffungsinitiative schafft nach dem Urteil der Rechtsexperten der Bischofskonferenz gravierende zusätzliche ethische und völkerrechtliche Probleme. Denn die Ausweisungen würden grundsätzlich ohne Berücksichtigung der Situation im Heimatland und der näheren Lebensumstände in der Schweiz geschehen; was zwangsläufig in manchen Fällen zu Ausweisungsentscheiden führen würde, die weder ethisch noch grundrechtlich zu rechtfertigen wären. Die Initiative ist darum klar abzulehnen.

Der Gegenvorschlag hingegen ist unnötig, weil er an der derzeitigen rechtlichen Situation de facto kaum etwas ändern würde. Er entspricht weitgehend der heutigen Praxis. Anders als mit der Annahme des Gegenvorschlags unterstellt würde, ist es heute hinreichend möglich, straffällige Ausländer des Landes zu verweisen. Der Gegenvorschlag kann also ebenfalls nicht empfohlen werden. Für den Fall, dass bei der Volksabstimmung beide Vorlagen die Mehrheit der Stimmen erhalten, ist im Stichentscheid dem Gegenvorschlag der Vorzug zu geben.

Die Schweizer Bischofskonferenz lässt sich bei gesellschaftlichen und rechtlichen Fragen durch ihre Expertenkommission Justitia et Pax beraten. Ein ausführliches Argumentarium der Experten wird auf der Homepage der Kommission (www.juspax.ch) veröffentlicht.

Das Präsidium der Schweizer Bischofskonferenz
Freiburg i. Ü., 29. Oktober 2010

31.10.2010 / Am Parteitag der SP Schweiz in Lausanne haben die Delegierten mit Zweidrittelsmehr (288:144 Stimmen) die 2xNEIN Parole beschlossen (Stichfrage: Gegenvorschlag).

SVP -Ausschaffungsinitiative und Gegenvorschlag: Amnesty International empfiehlt ein doppeltes Nein | Amnesty International sagt klar Nein zur Ausschaffungsinitiative und lehnt auch den überflüssigen und potentiell menschenrechtswidrigen Gegenvorschlag des Parlamentes ab.

Falls sowohl die Initiative als auch der Gegenvorschlag in der Volksabstimmung angenommen werden, empfiehlt Amnesty International, trotz der erwähnten Bedenken bei der Stichfrage den Gegenvorschlag als das kleinere Übel anzukreuzen und so die Initiative zu verhindern.

Quelle: Webseite von Amnesty International

16. Oktober 2010 | Delegiertenversammlung der Gewerkschaft Unia:  NEIN zu Ausschaffungsinitiative und Gegenvorschlag. Die 120 Teilnehmenden haben an der heutigen Unia-Delegiertenversammlung in Bern die Ausschaffungsinitiative der SVP sowie den Gegenvorschlag ohne Gegenstimme abgelehnt. Die Delegierten forderten zudem substanzielle Lohnerhöhungen im Bereich von 3 Prozent und wählten den bisherigen waadtländer Regiosekretär Aldo Ferrari neu in die Geschäftsleitung der Gewerkschaft Unia. [Read more]

Bern, 15. Oktober 2010 | In ihrer Medienmitteilung gibt Avenir Social seine 2xNEIN-Empfehlung bekannt. Die Ausschaffungsinitiative der SVP verlangt eine Änderung der Bundesverfassung: AusländerInnen sollen ihr Aufenthaltsrecht verlieren, wenn sie wegen einer Straftat (vorsätzlicheTötung, Vergewaltigung, Raub, Menschenhandel, Drogenhandel oder Einbruch) verurteilt worden sind oder wenn sie «missbräuchlich Leistungen der Sozialversicherungen oder der Sozialhilfe bezogen haben». Beide Vorlagen widersprechen den Grundsätzen der Professionellen der Sozialen Arbeit! [Read more]

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