Hier listen wir die häufigsten Argumente der Befürworter auf. Und unsere Antworten darauf.
Befürworter: “Wer unser Gastrecht missbraucht, der muss die Konsequenzen tragen.”
Ausschaffungsinitiative und Gegenvorschlag führen beide dazu, dass auch Secondas und Terzeros ausgeschafft würden. Aber wer hier geboren und aufgewachsen ist, gehört zu unserer Gesellschaft und wir können die Probleme mit ihm genauso wenig ausschaffen wie wir Probleme mit Schweizern einfach ausschaffen können. Für diese “Papierli-Ausländer” gilt: Hier geboren – hier geblieben!
Befürworter: “Kriminaltouristen haben kein Mitleid verdient.”
Das stimmt. Aber Kriminaltouristen werden schon heute konsequent ausgeschafft. Aber Initiative wie Gegenvorschlag treffen hier lebende Ausländer. Sie machen keinen Unterschied zwischen
A) einem Ausländer, der erst seit einigen Monaten überhaupt in der Schweiz lebt und dann ein krasses Verbrechen, zum Beispiel einen Mord begeht und
B) einem hier geborenen Jugendlichen der zweiten oder dritten Generation, der mal etwas stärker über die Stränge geschlagen hat – beim Gegenvorschlag würde zum Beispiel gar ein Wirtschaftsbetrug für die Ausschaffung genügen.
Befürworter: “Wenn sich Ausländer nicht an unsere Regeln halten, müssen sie halt gehen!”
In der aktuellen Islamdebatte wird immer wieder betont: es darf kein Sonderrecht für Ausländer geben. Das stimmt. Unser Strafrecht muss für alle gelten. Und für alle gleich. Aber wer gegen Ausnahmen für Ausländer ist und gleichzeitig die Doppelbestrafung für Ausländer als Ausnahme in die Verfassung schreiben will, widerspricht sich selbst. Ich bleibe dabei: Strafrecht ist Strafrecht. Für alle gleich. Kein Sonderrecht für Ausländer!
Befürworter: “Ihr seid alle Softies. Und lenkt von den Problemen ab. Die SVP ist vielleicht etwas krass, aber sie macht wenigstens was gegen die Kriminalität!”
Die SVP lügt die Bevölkerung an: Die Initiative scheint nur „tough on crime“, hart gegen Kriminelle – aber wenn die Initiative völkerrechtskonform und in Übereinstimmung mit den Bilateralen Verträgen umgesetzt wird, dann trifft sie nur Ausländer von ausserhalb der EU voll. Das heisst: knapp zwei Drittel der Ausländer sind gar nicht betroffen (61.5%), nur die Ausländer ohne EU Pass sind betroffen (38.5%).
Befürworter “Ich bin auch gegen ein Strafrecht, das auf Rache aufbaut. Aber wenn es um den Schutz der Schweizer und auch der anderen Ausländer geht, die in der Schweiz leben, ist eine Ausschaffung doch richtig!”
Den neuen Vorschlägen geht es aber nicht um Schutz, sondern um Rache! Auch Verurteilte, bei denen die Richter davon ausgehen, dass sie sich künftig ans Gesetz halten, würden ausgeschafft.
Mit dem neuen Strafgesetz können heute Strafen von zwei Jahren bedingt und bei bis zu dreijährigen Freiheitsstrafen (zB Steuerbetrug, ungetreue Geschäftsbesorgung oder Kursmanipulation) teilbedingt gefällt werden. Bedingte wie teilbedingte Bestrafungen setzen dabei zwingend eine günstige Legalprognose voraus. Eine günstige Legalprognose heisst, dass das Strafgericht den bedingten oder teilbedingten Strafvollzug nur gewähren darf, wenn es davon ausgehen kann, dass sich die straffällige Person künftig an die Rechtsordnung halten wird.
Dass nun neu auch bei einer bedingten Freiheitsstrafe die Bewilligung zwingend widerrufen werden soll, zeigt, dass jegliches Augenmass verloren ging und faktisch eine Zusatzstrafe für bestimmte Ausländergruppen eingeführt würde.
Abstrahiert würde künftig zudem auch von der Art und Schwere der Tat, obwohl diese für die Beurteilung der künftigen Gefahr des Täters für die öffentliche Ordnung bedeutsam sind.