Bern, 20.05.2010 – Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus EKR gibt zu bedenken, dass sich bei Annahme der Ausschaffungsinitiative das Risiko rassistisch motivierter Ungleichbehandlung erhöht. Sie erinnert an das zwingend einzuhaltende Non-Refoulement-Prinzip, das die Ausschaffung in Folterstaaten verbietet. Die Verhältnismässigkeit ist bei einem solch massiven Eingriff in die Grund- und Menschenrechte nicht gewahrt. Die EKR lehnt sowohl die Initiative als auch den Gegenvorschlag als unnötig ab, da die aktuelle Gesetzgebung ausreichende Mittel bietet, um kriminelle Personen ausländischer Staatsangehörigkeit auszuweisen.











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