Gibt es bald ein Sonderstrafrecht für AusländerInnen aus Nicht-EU-Staaten? Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats folgte am letzten Donnerstag dem Votum des Ständerats. Sie hält die Ausschaffungsinitiative der SVP für völkerrechtswidrig und will ihr deshalb einen direkten Gegenvorschlag entgegensetzen. Das klingt kämpferisch, ist es aber nicht.
VON HEINER BUSCH, (WOZ 27.5.2010)
Der Reihe nach: Die SVP will einen Katalog von Delikten in der Verfassung verankern – von der vorsätzlichen Tötung über Vergewaltigung und Einbruch bis hin zum «missbräuchlichen Sozialhilfebezug ». AusländerInnen, die wegen einer dieser Straftaten verurteilt werden, sollen ausnahmslos ausgewiesen und ausgeschafft werden.
Damit widerspricht die Initiative «zwingendem» Völkerrecht. Sie träfe nämlich auch Personen, denen in ihrem Herkunftsland Folter oder andere unmenschliche Behandlung drohen. Man hätte die Initiative also problemlos für ungültig erklären können, und der Spuk wäre vorbei gewesen. Dazu fehlte jedoch schon dem Bundesrat der Mut. Der Ständerat und jetzt die nationalrätliche Kommission spielen ein doppeltes Spiel. Einerseits wollen sie sich von der SVP nicht vorwerfen lassen, Angst vor dem «Volk» zu haben. Andererseits greifen sie deren angeblich «berechtigtes Anliegen» auf und giessen es in einen Gegenvorschlag, der zwar ausdrücklich das Völkerrecht berücksichtigen soll, aber keineswegs weniger scharf ist.











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