Die Ausschaffungsinitiative war 2007 der Wahlkampfschwerpunkt der SVP. Schweizweit wurde die Schweizer Fahne mit dem Schwarzen Schaf plakatiert. Dass ihre Initiative nur völkerrechtswidrig vollständig umgesetzt werden könnte, war der Partei egal. Umso befremdender, wenn jetzt andere Parteien, statt die doppelte Bestrafung von Ausländern zu bekämpfen, einen Gegenvorschlag einbringen, der das falsche Anliegen der SVP einfach in eine völkerrechtskonforme Form giesst. Wir lehnen beide dieser fremdenfeindlichen Vorlagen ab. Hier finden sich unsere Argumente für ein 2xNEIN.
Argumentarium in verschiedenen Sprachen
>> Kurzargumentarium 2xNEIN de (PDF)
>> Bref argumentaire 2xNON fr (PDF)
>> Argomentazione sommaria 2xNO ita (PDF)
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>> Argumentim i shkurtër 2xNEIN alb (PDF)
>> Kurzargumentarium 2xNEIN tur (PDF)
>> Kurzargumentarium 2xNEIN kro/ser (PDF)
Weitere Unterlagen
>> Synopse mit Detailvergleich heutiges Recht/Initiative/Gegenvorschlag) (PDF)
>> Ausführliches Argumentarium (PDF) (Das ausführliche Argumentarium umfasst Kurzargumentarium, Synopse, Antworten auf Argumente und weitere Details)
>> Argomentario completo ITA (PDF)
>> Antworten auf die Argumente der Befürworter (PDF)
I Keine Sonderjustiz gegen AusländerInnen!
Die Diskriminierung von Ausländern darf nicht in die Verfassung geschrieben werden. Das Strafrecht muss für alle gleich sein. Egal ob SchweizerIn oder AusländerIn: Straftaten müssen immer gleich beurteilt und geahndet werden! Wir wollen keine Drei-Klassen-Justiz!
II Hier geboren – hier geblieben!
Die meisten der allenfalls auszuschaffenden MigrantInnen leben und arbeiten seit Jahren in der Schweiz oder sind gar hier geboren: Sie sind sogenannte Secondos/Secondas. Dass sie keinen roten Pass haben macht sie weder zu besseren noch zu schlechteren Menschen als SchweizerInnen. Wir meinen: Wer hier geboren und aufgewachsen ist, gehört zu unserer Gesellschaft!
III Keine «Sippenhaft» für Familienangehörige!
Durch die Ausschaffung straffälliger Familienmitglieder werden die Familien mitbestraft: Kinder und Ehefrauen, die keine eigenständige Aufenthaltsbewilligung haben, sind direkt betroffen. Sie müssten die Schweiz zusammen mit dem ausgewiesenen Ehemann verlassen. Auch wenn straffällige Jugendliche ausgewiesen werden sollen, könnten die Eltern ihre Erziehungsfunktion nur wahrnehmen, wenn sie die Schweiz zusammen mit dem verurteilten Kind verlassen. CVP-Fraktionspräsident Urs Schwaller protestierte noch 2007, als die SVP ihre Ausschaffungsinitiative lancierte, lauthals gegen diese «Sippenhaft». Heute unterstützt seine «Familienpartei» den Gegenvorschlag. Schwaller hat seine Argumente offenbar vergessen. Wir nicht.